Veröffentlichung von Lebensmittel-Imitaten

Nach der durch die Medien hochgepuschten Bekanntgabe der schon lange praktizierten Verbrauchertäuschung durch Schinken-Imitat, die sich zur Verbrauchertäuschung durch Analog-Käse gesellt, scheinen deutsche Ministerien mittlerweile bemüht, den Lebensmittel-Imitaten Einhalt zu gebieten.

So forderte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner die Länder auf, mittels besserer Kontrollen in der Gastronomie und Lebensmittel-Industrie verstärkt gegen Lebensmittel-Imitate vorzugehen und Verstöße gegen Kennzeichnungpflichten öffentlich bekannt zu geben.

In Nordrhein-Westfalen stieß Aigners Forderung bisher jedoch nur auf ein verhaltenes Echo seitens des NRW-Verbraucherministeriums.

So betonte der NRW-Verbraucherminister Eckhard Uhlenberg (CDU) zwar, dass Täuscher beim Namen genannt werden müssen und er nicht bereit sei, solche Täuschungen hinzunehmen, ruderte aber diesbezüglich wieder zurück, indem er für das Nennen der Verbrauchertäuscher auf das Verbraucherschutzgesetz verwies.

Das Verbraucherschutzgesetz gestattet bisher nur bei Verstößen gegen rechtliche Vorgaben die Bekanntgabe von Namen und ist zudem bisher praktisch für Verbraucher sehr wenig nützlich.

Da die Verbrauchertäuscher jedoch meistens bisher noch „legal“ täuschen, sieht das NRW-Verbraucherministerium keine Möglichkeit, die Namen der schwarzen Schafe zu nennen.

Vielmehr werden die Verbrauchertäuscher sogar noch vom NRW-Verbraucherministerium in Schutz genommen! So wird seitens des NRW-Ministeriums befürchet, dass durch die Bekanntgabe der schwarzen Schafe die betroffenen Unternehmen einen unverhältnismäßig großen wirtschaftlichen Schaden erleiden und womöglich Datenschutzbelange und Betriebsgeheimnisse verletzt werden könnten.

Die Verbraucherzentrale Hamburg denkt zum Glück nicht so verbraucherfeindlich wie das NRW-Verbraucherministerium und hat eine bebilderte aktuelle Liste mit Lebensmittel-Imitaten/ – Täuschungen und deren Herstellern online zur Verfügung gestellt.

Dieses Vorgehen zeigte auch schon Wirkung. Einige Lebensmittel-Produzenten ändern nun ihre Produkte oder zumindest die Verpackungsgestaltung. Die Verbraucherzentrale hat dazu ebenfalls eine Liste veröffentlicht.

Fazit:

Ich habe den Eindruck, dass die zuständigen Behörden einfach den Mehraufwand durch verstärkte Kontrollen und die Veröffentlichung der schwarzen Schafe scheuen.

Hierbei fließt sicherlich auch die auf möglichen rechtlichen Schritten der betroffenen Gastronomen und Lebensmittel-Produzenten beruhende Angst der Behörden ein.

Diese Angst ist jedoch eigentlich unbegründet. Man hat ja das von den Ministerien und Behörden gerne angebrachte Verbraucherinformationsgesetz, auf das man sich berufen kann ;-). Reicht das Verbraucherinformtionsgesetz nicht aus, so müssen halt weitere Gesetze erlassen bzw. bestehende erweitert werden, um das Nennen der Verbrauchertäuscher zu ermöglichen.

Es kann jedenfalls nicht sein, dass einem Verbraucherministerium mehr am wirtschaftlichen Schutz von Verbrauchertäuschern zu liegen scheint als am finanziellen und gesundheitlichen Wohl der Verbraucher.

Wenn einige Gastronomen und Lebensmittel-Produzenten sich gegenüber ihren nicht täuschenden Konkurrenten durch die Lebensmittel-Imitate/-Täuschungen Wettbewerbsvorteile verschaffen (z.B. durch günstigere Preise), so kann man dies nicht als schützenswert erachten und sollte solchen Verbrauchertäuschern, die mit der Arglosigkeit der Verbraucher ihre Geschäfte machen, Gewinne abschöpfen oder ggf. ihre Gewerbelizenz entziehen.

Das Wohl der Verbraucher wiegt meiner Meinung nach immer noch schwerer als die Profitgier der Verbrauchertäuscher.

Die Veröffentlichung von Lebensmittel-Imitaten/-Täuschungen und deren Produzenten und Vertreibern ist daher ein erster wichtiger und richtiger Schritt hin zu einem transparenten Verbraucherschutz.