Flugverspätung oder Flug gestrichen? – Wie Sie gute Entschädigung erhalten!

Als Vielflieger macht man gewöhnlich auch viel mit und verbringt oft ungewollt viel Zeit in Flughafen-Lounges oder bangt darum, dass der Flug nicht gestrichen werden möge. Denn selbst wenn der Winter nicht mit aller Macht zuschlägt und den Flieger am Start hindert, so sind ganzjährig noch immer maßlos viele Flüge verspätet oder werden gar ganz gestrichen.

Das kann aus den verschiedensten Gründen geschehen und ist oftmals für die Passagiere nicht transparent nachzuvollziehen. Allein im letzten Monat hatte ich persönlich 3 Flüge die arg verspätet waren, davon wurde einer komplett gestrichen und umgebucht. Was dabei auffällt ist, dass viele Airlines ihre Kunden nicht richtig über ihre Rechte informieren und dies ist wohl auch gewollt so. Denn Fluggastrechte ist eine trockene Materie für Juristen – aber nicht nur. Denn wer sich mit den Basics auskennt, der kann das Blatt – jedenfalls finanziell – für sich zum Guten wenden.

Entschädigungen geltend machen – So einfach kann es sein

Wer hier selbst versucht seine Rechte durchzusetzen und eine Entschädigung zu erhalten, der muss sich nicht nur im Rechts-Wirrwarr auskennen, sondern auch noch Nerven aus Stahl haben und Durchhaltevermögen der äußersten Art beweisen. Mittlerweile hat sich aber zu Glück auch in diesem Bereich ein ganz eigener Industriezweig entwickelt, der es dem Verbraucher so einfach wie möglich macht, mit der ungleich verteilten Rechtsmacht als Sieger hervorzugehen.

Denn was die wenigsten Reisenden wissen, die EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 regelt die Höhe der Entschädigung, je nach gebuchter Flugstrecke. Sie haben Anspruch auf 250 bis 600 Euro pro Person, unabhängig vom Ticketpreis. Das ist genial oder? Muss der Fluggast aber wissen! Wer schon einmal auf dem Flughafen gesessen hat und sich Stunde um Stunde in Geduld übt, der weiß mit welchen Tricks Airlines sich von möglichen Entschädigungsleistungen reinwaschen wollen. Hier einige beliebte Tricks:

Mit diesen Tricks können Airlines Fluggäste um Entschädigung bringen

1. Geltendmachung von „außergewöhnlichen Umständen“

Der häufigste Fall ist sicherlich, dass „außergewöhnliche Umstände“ gleich schon vor Ort geltend gemacht werden. Dass diese dann doch meist nicht so ungewöhnlich sind und sich deren Lösung im Verantwortungsbereich der Airlines befinden, weiß der Reisende zumeist nicht. Technische Probleme am Flugzeug, Nachtflugverbote, Erkrankung von Crewmitgliedern sowie Ruhezeiten derselben,
Zusammenstöße mit Tank- oder Treppenfahrzeugen sind nur einige Beispiele dafür.

2. Gutscheine „aus Kulanz“

Weiterhin versuchen einige Airlines bei offensichtlichem Verschulden einzulenken und Gutscheine zweifelhafter Art auszugeben. Als Beispiel kann ich persönlich eine Airline nennen, die mir für einen völlig vermurksten Flug von Amsterdam nach Seattle 200 USD als Voucher ausgestellt hat, der lediglich telefonisch und in den USA einzulösen war. Hierbei fallen freilich bei Anrufen aus Deutschland schon horrende Gebühren an. Bei der Flugbuchung mit dem Voucher musste ich dann noch bei Telefonat feststellen, das die über das Büro gebuchten Flüge gegenüber anderen Angeboten recht dreist überhöht waren. Der Voucher war wertlos – und zwar völlig! Noch witziger sind jene 4-6 Euro Voucher, um sich ein Getränk am Flughafen zu kaufen. Wer die Preise nach dem Check-in kennt, der kann getrost darüber lachen und zahlt für eine Coca-Cola womöglich noch selbst zu.

3. Unzureichende Aufklärung über seine Fluggastrechte

Bei jeder Flugunregelmäßigkeit muss den Fluggästen ein schriftlicher Hinweis auf das Recht auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen ausgehändigt werden. Das regelt die Verordnung! Diese Informationspflicht versäumen die meisten Airlines nur zu gerne. Selbst bei Nachfrage am Counter ist das bei vielen Airlines einfach völlig normal.

Die gute Nachricht für Passagiere ist, dass sie ihr Recht auf Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend, auch für den Lufthansa Anspruch geltend machen können. Informationen dazu kann sich jeder Verbraucher dazu auf der Plattform holen und einfach selbst entscheiden, das Verfahren selbst abzuwickeln oder die Experten zu beauftragen. Wie immer im Leben gilt auch bei Flügen – Wissen ist Macht.

Außerdem gut zu Wissen:

Wie schaut es eigentlich mit dem Arbeitsrecht bei Flugverspätungen aus? Wer gestrandet ist und so seinen Flug nicht bekommen hat, der bekommt ihn über das EU-Recht nun gut ersetzt. Aber wer seinen Job so nicht rechtzeitig antreten kann und so nicht ausführen kann, der erleidet selbst oder der Arbeitgeber einen Schaden. Dieser ist unter Umständen auch zu ersetzen, doch wie? Dafür sollte man unbedingt seinen Anwalt konsultieren, denn jeder Fall liegt anders!