Gekündigt – Frikadelle mit Nebenwirkungen – Sekretärinnen essen Brötchen – gekündigt

Wie die Süddeutsche Zeitung und andere Medien berichten, sollen zwei Sekretärinnen des Bauverbandes Westfalen in Dortmund fristlos gekündigt worden sein, weil sie bei der Zubereitung eines Buffets für ihren Chef und dessen Gäste zwei Brötchenhälften und eine Frikadelle selber aßen.

In den letzten Monaten häuften sich bei den Gerichten verschiedene solcher Fälle von unterschiedlichen Unternehmen. Ob Flaschenpfandkoupon für einige Cents oder Büromaterial, der Arbeitnehmer sollte von solchen Dingen die Finger lassen, wenn ihm sein Job lieb ist.

Süddeutsche.de Artikel: Die Frauen wehrten sich gegen die Kündigung, ein Gütetermin beim Arbeitsgericht Dortmund verstrich in dieser Woche ohne Einigung – nun wird die Frikadellen-Frage im Januar 2010 vor dem Arbeitsgericht verhandelt.

Für das Dortmunder Gericht ist es bereits der zweite spektakuläre Fall dieser Art. Im Frühjahr gaben die Richter der Klage eines Bäckers statt, dem fristlos gekündigt worden war, weil er in der Backstube für ein selbst gekauftes Brötchen einen „Hirtenfladen“-Aufstrich im Wert von weniger als zehn Cent aus der Produktion genommen hatte.

Die Kündigung wurde von den Richtern für ungültig erklärt. Am bekanntesten ist der Fall der Berliner Kassiererin „Emmely“, der wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt wurde. Das Landgericht Berlin hatte die Kündigung für rechtens erklärt; am Ende wird aber wohl das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden.