Pestizidrückstände werden europaweit gesenkt

Nach jahrelangem Ringen mit den Behörden ist dies ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz des Verbrauchers, betonen die Umweltorganisationen Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und Greenpeace.

Der Weg dahin war lang. Seit 2005 regelt eine Verordnung die Vereinheitlichung von EU-Rückstandshöchstmengen für Pestizide in Lebensmitteln. PAN Germany und Greenpeace konnten belegen, dass bei Einhaltung jener EU-Höchstmengen häufig eine akute Gesundheitsgefährdung, besonders für Kinder, nicht auszuschließen ist.

So sind z.B. 5 mg/kg des fortpflanzungsschädigenden Procymidon in Tafeltrauben erlaubt, obwohl die Grenze für das akzeptierbare Risiko rund 30 Mal überschritten wird. Letztlich räumte die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA)ein, dass viele Rückstandshöchstgehalte Anlass für gesundheitliche Bedenken gäben.

Die Absenkung dieser Höchstgehalte wurde daraufhin in einer Verordnung beschlossen, die jetzt rechtskräftig wird. Für Procymidon werden anstatt 5 nur noch 0,02 mg/kg Rückstand im Obst erlaubt sein. Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany: „Es ist wichtig, dass diese Höchstmengen-Korrektur nun endlich erfolgte.

Leider kommt sie Jahre zu spät. Viele Lebensmittel mit zu hohen Rückständen wurden inzwischen verzehrt“.

Manfred Santen, Pestizidexperte von Greenpeace: „Wir begrüßen die Absenkung von Höchstmengen, stellen aber gleichzeitig fest, dass dies lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Die Verordnung berücksichtigt nur einen kleinen Teil der tatsächlich zu beanstandenden Regelungen.“

Greenpeace und Global 2000 hatten 2008 in einer Studie nachgewiesen, dass eine Vielzahl der von der EU Kommission festgelegten Höchst¬gehalte als „nicht sicher“ einzustufen sind.

Ein zusätzliches Problem sind mögliche Kombinationswirkungen zwischen den Pestizidwirkstoffen („Cocktaileffekt“), die bei der Festlegung von Höchstgehalten unberücksichtigt sind. PAN Germany und Greenpeace machten bereits 2005 auf das Problem aufmerksam und fordern, dass bei der Berücksichtigung von Mehrfachbelastungen zum Schutz der Verbraucher nachgebessert wird.